Der Flughafen Lübeck-Blankensee hat bis zum heutigen Tag kein Planfeststellungsverfahren (PFV) erfolgreich zu Ende führen können, obwohl ein solches für einen Flughafen mit seinen massiven Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur zwingend vorgeschrieben ist. Diese Tatsache war den zuständigen Verantwortlichen in Wirtschaft und Politik bereits vor Jahrzehnten bekannt; jedoch wurde damals unter Hinweis auf zu erwartenden Widerstand aus der Bevölkerung einen solches Verfahren vermieden. Folglich ist ein großer und für den Flugbetrieb mit Linienflugzeugen unverzichtbarer Teil der Bauten und Anlagen auf dem Flughafen illegal errichtet worden. Um welche Anlagen es sich im Einzelnen handelt, ist einem Gutachten aus dem Jahr 2002 [72 KB] , erstellt im Auftrag der Landesregierung, zu entnehmen (S.14).

Vor diesem Hintergrund ist nun der Planfeststellungsbeschluß (PFB) vom 20.1.2005 [1.081 KB] zu verstehen, der die Verlängerung R der Start- und Landebahn sowie eine Verlängerung des Rollweges C vorsah. Nach Klagen von BUND, der Gemeinde Groß Grönau und privaten Personen fiel die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig vom 18.7.2005 [49 KB] im Eilverfahren, die alle Baumaßnahmen untersagte, jedoch die Umwidmung der bereits gebauten Verlängerung R als Bestandteil der Start- und Landebahn nicht verhinderte. Das Hauptverfahren, mit dem die komplette Rücknahme des PFB angestrebt wird, ist noch nicht abgeschlossen. Jedoch stellte das OVG in seiner Entscheidung unmißverständlich klar, daß "wesentliche Teile der derzeit baulich-technisch vorhandenen Anlagen — anders als vom Antragsgegner (der Flughafen) im Rahmen der Planfeststellung tatbestandlich angenommen und vorausgesetzt — in ihrem rechtlichen Bestand keineswegs gesichert sind."

Ein zweites, zur Zeit in Revision schwebendes Verfahren wurde durch eine Klage von Air Berlin in Gang gesetzt, Air Berlin beklagt ungerechtfertigt niedrige Landegebühren am Flughafen für Ryanair. Im Urteil des Landgerichtes Kiel im Prozeß von Air Berlin gegen die Flughafen Lübeck GmbH vom 28.7.2006 [62 KB] wird dieser Klage z.T. stattgegeben und der Flughafen zur Offenlegung aller Vereinbarungen mit Ryanair aufgefordert.
Als öffentlich nutzbare Infrastruktur hat der Flughafen, auch nach der Privatisierung, die Gebote von Transparenz, Kostendeckung und Äquivalenz zu befolgen.
Der Flughafen hat gegen dieses Urteil Revision eingelegt, und auch die Fraktionen von SPD, CDU und FDP in der Lübecker Bürgerschaft verzögern die Offenlegung (Sitzung der Bürgerschaft am 7.9.2006). Warum? Die Zahlen sind doch allgemein bekannt, siehe obiges Urteil. Gibt es etwa noch weitere Geheimnisse?