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Reaktion der SGF auf die neue Investitionsförderrichtlinie | |
| Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Carstensen, mit Erstaunen habe ich die Verabschiedung der Richtlinie Gl.Nr.960.45 zur Gewährung von Investitionszuschüssen für Verkehrsflughäfen zu Kenntnis genommen. Der Erscheinungszeitpunkt dieser Richtlinie lässt nicht nur mich, sondern auch 4.000 Einwender, die sich gegen den Ausbau des Lübecker Flughafens ausgesprochen haben mehr als misstrauisch werden und an der Glaubwürdigkeit dieser Landesregierung zweifeln. Ist doch kaum die Tinte unter dem Papier trocken, in dem die Landesregierung der Hansestadt mitteilte, keine Gelder für den Lübecker Flughafen zu gewähren und nun genau das Gegenteil. Soll der Hansestadt, bzw. einem potentiellen Investor signalisiert werden, dass weiterhin mit Fördergeldern in unbegrenzter Höhe zu rechnen ist? Oder ist es eine Hilfe für den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr und das OVG Schleswig, die nun beruhigt im Klageverfahren behaupten können, dass eine Finanzierung des Ausbauvorhabens Lübeck Blankensee durchaus gesichert ist, da ja mit Investitionszuschüssen von über 60% von Land und EU zu rechnen sei. Warum diese Eile, wird doch der übergeordnete Rahmenplan des Bundes erst in frühestens vier Wochen veröffentlicht. Warum mussten diese Richtlinien ohne die Stimmen der Opposition verabschiedet werden? Das diese Richtlinie speziell auf Lübeck zugeschnitten ist, bedarf wohl keiner weiteren Erklärung. Aber wie man eine Stadt, die finanziell am Rande des Ruins steht, ermutigt, weiterhin auf diesen defizitären Flughafen zu setzen, bleibt mir und uns unverständlich. Auf einer Informationsveranstaltung am 23.09. bei dem über die Entwicklung des Flughafens und die Klageverfahren berichtet wird, dürfte nun das Thema dieser neuen Richtlinien für reichlich Zündstoff sorgen. Versichern kann ich Ihnen nur, dass es kein Bürger versteht, wie man einen “insolventen“ Flughafen ohne Perspektiven unterstützen kann, wenn Gelder für Schulen, Kindergärten und soziale Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen. Mit freundlichem Gruß | ||
| (20.9.2009, Gerhard Haase) |
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Da irrt Herr Groth, Referent des Bürgermeisters ! | |
| Am 27.2.2009 erging der Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum Ausbau des Flughafens Lübeck (FLG), der von Gesetzes wegen mit der Anordnung des Sofortvollzuges ausgestattet war. Gegen den PFB hat die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Lübeck und Umgebung e.V. (SGF) Klage eingereicht. Gleichzeitig wurde beim OVG Schleswig beantragt, die aufschiebende Wirkung dieser Klage anzuordnen ("Eilverfahren"). Sowohl die PF-Behörde als auch die FLG haben am 21. Juli 2009 gegenüber dem Gericht erklärt, auf die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses vorerst zu verzichten, ein Vollzug zumindest in 2009 sei nicht mehr zu erwarten. Das OVG hat daraufhin die SGF aufgefordert, einem Ruhen des Eilverfahrens zuzustimmen; die SGF hat dieses getan. Der Referent von Bürgermeister Saxe, Herr Groth, hat nun versucht, diese Umstände als Erfolg für die FLG zu interpretieren; in den LN vom 29.7.2009 sprach er davon, daß die FLG nun nicht mehr bauen müsse. Es ist sicherlich richtig, dasss der Sofortvollzug nur ausgesetzt ist, also ruht. Ihn jederzeit wieder aufzunehmen zu können, sicherlich übertrieben, denn für das Jahr 2009 ist das ausgeschlossen und danach ist eine Vorankündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten. Der Hansestadt wäre an einer positiven Entscheidung des Sofortvollzuges bei der Investorensuche sehr gelegen gewesen, wäre dies doch ein positives Signal für den geplanten Ausbau gewesen. Entscheidend ist die Aussage, dass allein von den Gesprächen mit Ryanair die Investitionen am Flughafen abhängen. Könnte es vielleicht sein, dass, nachdem Herr Saxe bei seinen Gesprächen mit Ryanair in Dublin eine herbe Abfuhr erteilt wurde, es keinerlei Hoffnung mehr gab, einen positiven Ausgang des Eilverfahrens zu erwarten? Einen Zwang, mit den Baumaßnahmen sofort beginnen zu müssen, gibt und gab es jedenfalls nicht. Nachdenklich sollte man jedoch bei den zeitlichen Abläufen dieser Entscheidung werden: Das Gericht hatte die Gegenseite, das heißt das Wirtschaftsministerium und den Flughafen aufgefordert, bis zum 21.07.09 zu der Klage der SGF Stellung zu nehmen. Mit Datum 21.07. erklären beide Rechtsanwälte per Fax um 18:16 bzw. 19:53 Uhr, dass nicht geplant sei, den Sofortvollzug ins Werk zu setzen. Bereits mit Schreiben vom 22.07.09 bittet das Gericht die SGF um Einverständnis mit der Anordnung des Ruhens des Verfahrens. Dem musste die SGF zustimmen, wollte sie nicht eine Niederlage im Eilverfahren erleiden. Das Gericht hätte sich in diesem Falle nicht mit unserer Klage befassen müssen, sondern hätte sich auf das fehlende Rechtsschutzbedürfnis berufen können. | ||
| (31.7.2009, Gerhard Haase) |
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Billigfliegerei - Leben von der Substanz | |
| Dass der Lübecker Flughafen betriebswirtschaftlich kein Erfolg ist, hat sich ja nun über lange Jahre deutlich gezeigt. Da hilft auch nicht die große Freude über steigende Passagierzahlen, die nur von kurzer Dauer sein dürfte, denn ab dem 24.Oktober sind alle neu aufgenonmmenen Spanienflüge nicht mehr buchbar, das heißt, Spanien wird von Lübeck aus nicht mehr angeflogen. Gerade verabschiedet sich ja auch der private Investor, dessen Einstieg im Jahre 2005 als Hochzeit im Himmel gefeiert wurde. Die Aussichten auf Erfolg werden es nicht sein, die die Neuseeländer zum Abzug bewegen. Und die Ausstiegsoption, die man sich damals sicherte, zeugt ja auch nicht gerade vom unbedingten Glauben an eine Zukunft des Lübecker Flughafens. Geradeso als wollte man das dann indirekt doch zugeben, werden immer wieder die volkswirtschaftlichen Effekte bemüht, die die „Investitionen“ rechtfertigen sollen. Da werden dann unbelegte Zahlen von „incoming“ Touristen angeführt, die der Stadt Geld brächten. Nun, dass der eine oder andere Tourist mehr nach Lübeck kommt, sei gar nicht bestritten. Dass er bei all den Defiziten, die er verursacht, am Ende aber Geld in Lübeck läßt, darf durchaus bezweifelt werden. Und nun kommt die Meldung über rückläufige Gästezahlen in der Region Lübeck. Es kämen weniger Gäste aus Italien und Spanien in die Hansestadt, und Engländer und Schweden litten unter der Schwäche ihrer Währungen. Aber die Passagierzahlen steigen doch in diesem Jahr zum ersten Mal seit der Übernahme der Mehrheitsanteile durch Infratil, wie passt das zusammen? Tatsächlich sind die in diesem Jahr neu eingeführten Linien in die spanischen Urlaubsgebiete gut angelaufen, und die Parkplätze laufen über. Es sind unsere dänischen Nachbarn, die Lübeck als Abflughafen entdeckt haben. Es sind also abfliegende Passagiere, die in Lübeck nur auf der Durchreise sind, und im besten Fall für eine Tasse Kaffee, eine Zeitung oder eben den Parkplatz Geld hierlassen. Solange aber jeder Passagier den Flughafen, und der wird bald wieder in Händen der Hansestadt Lübeck sein, in der Abfertigung mehr kostet als an Gebühren abgeführt wird, könnte das durchaus einen Abfluss an Geld aus der Region bedeuten. Wie daraus operativer Gewinn erzielt werden soll, ist mehr als fraglich. Und was bedeutet schon operativer Gewinn? Damit sind ja noch nicht einmal die Zinslasten für die bis jetzt schon aufgelaufenen Schulden zu bezahlen. Selbst ein etwaiger neuer Investor muss ja erst mal das eingesetzte Kapital des Kaufpreises verzinsen, vom Geld für weitere Investitionen ganz zu schweigen Und noch ein anderer Aspekt verdient es , betrachtet zu werden. Die Luftfahrt steht vor großen Aufgaben. Um ihre Funktion als schnelles und verläßliches, aber auch verträgliches Verkehrsmittel bewahren zu können, muss sie sich der „Risiken und Nebenwirkungen“ stärker als bisher annehmen. Enorme Investitionen sind in den kommenden Jahren zu stemmen, um Flugzeuge leiser und verbrauchsärmer zu machen. Diese Investitionen müssen u.a. von den Flugzeugherstellern aufgebracht werden, die zigtausende von Ingenieursstunden investieren müssen. Dann muss getestet und zugelassen werden. Dafür braucht man Ingenieure, Mechaniker und Piloten, die allesamt nicht für ein Taschengeld zu haben sind. Auch der Unterhalt und der zeitgemäße Ausbau der Infrastruktur erfordert weitergehende Anstrengungen, die nur von hochqualifizierten Fachleuten bewältigt werden können. Die Flugzeughersteller bekommen ihr Geld von den Fluggesellschaften, die die Flugzeuge kaufen, diese wiederum bekommen das Geld von den Passagieren und Frachtversendern. Und mit ein paar Euro ist das nicht getan. Vor wenigen Wochen sprachen Abgesandte von Europas Billigfluggesellschaft Nr. 1 bei einem großen europäischen Flugzeughersteller vor, um über die Bestellung einer nennenswerten Anzahl von Kurzstreckenflugzeugen zu verhandeln. Die Vorstellungen des potentiellen Kunden wichen aber soweit von denen des Herstellers ab, dass man, einmalig in der Geschichte, den Emissären höflich aber deutlich zeigte, wo der Maurer das Loch in der Wand gelassen hatte. Andersherum : Billigflug lebt von der Substanz. Wer nicht willens ist, die angeführten Notwendigkeiten anzuerkennen und einen realen Preis verweigert, verfrühstückt die Substanz einer Industrie. Und das kostet die Volkswirtschaften am Ende richtig viel Geld. Konkurrenz belebt ohne Frage das Geschäft und etablierte Anbieter dürfen auch gejagt werden. Nur deswegen sind Flugzeuge heute schon sehr viel leiser und sparsamer als vor 20 oder 30 Jahren. Aber die Entwicklungen sind aus gesunden Ticketpreisen bezahlt worden. Billigflug ruiniert also nicht nur Flughäfen, sondern gefährdet mit unrealistisch niedrigen Entgelten auch die gesamte Luftfahrtindustrie und ist deswegen nicht förderungswürdig – und schon gar nicht mit geliehenem Geld, wenn gleichzeitig in den Schulen, die man nämlich auch für die Ingenieure von morgen braucht, der Putz von den Wänden bröckelt. Und wenn in Lübeck erst baufällige Brücken gesperrt werden, für deren Reparatur kein Geld mehr da ist, kommen die Dänen auch bald nicht mehr zum Flughafen, oder die wenigen Italiener nicht mehr zum Holstentor ! | ||
| (28.7.2009, SGF) |
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Der Traum vom operativen Gewinn | |||||||||||||||||||||||||
Es ist erstaunlich, wie immer mehr Bürgerschaftsmitglieder in der Presse den Lobgesang des operativen Gewinnes als Heilsbringer dieses Flughafens anpreisen. Dabei sollten Sie wissen, dass ein operativer Gewinn das Mindeste ist, was ein Unternehmen erreichen muss, will es nicht Insolvenz anmelden. Ein operativer Gewinn ermöglicht einem Unternehmen nicht irgendwelche Investitionen gleich welcher Höhe zu tätigen, geschweige denn Darlehen zu bedienen. Legt man die Businessplanungen 2009 bis 2015 bzw. die Regionalökonomische Studie als Maßstab zu Grunde, so ergibt sich folgende Rechnung:
Das ist also die Realität, selbst bei 2,1 Mio. Passagieren ist es nicht einmal möglich auch nur einen operativen Gewinn zu erzielen. Um dies zu ändern wäre eine Änderung der auf die Flüge bezogenen Entgelte erforderlich. Ryanair bezahlt derzeit 1,35 EUR pro abfliegenden Passagier. Mit diesem Entgelt ist es nicht möglich einen Flughafen rentabel zu betreiben. Solange Ryanair jedoch nicht bereit ist höhere Gebühren zu bezahlen, wird es ein Traum bleiben, diesen Flughafen profitabel zu betreiben. Dramatisch die Zinssituation, die beim operativen Gewinn nicht berücksichtigt wird, jedoch in der Bilanz zu Buche schlägt. Im Geschäftsjahr 2007/08 musste der Flughafen allein 1,2 Mio. EUR an Zinsen zahlen, Tendenz stark steigend. Um 2.1 Mio. Passagiere abfertigen zu können, sind erhebliche Baumaßnahmen erforderlich, so der Planfeststellungsbeschluss. Hierfür müssen erneut erhebliche zusätzliche Gelder bereitgestellt werden. |
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| (24.07.2009, Gerhard Haase) |
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Europäische Kommission leitet Verfahren zu möglichen illegalen Beihilfen am Flughafen Lübeck ein | |
| Die Schutzgemeinschaft hatte im Januar 2006, vertreten durch den Pinneberger Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Mecklenburg, eine umfangreiche Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht und hierbei geltend gemacht, dass die folgenden Tatbestände nach ihrer Auffassung unzulässige Beihilfen darstellten: 1. RyanAir zahlt aufgrund eines Vertrages mit der Flughafen Lübeck GmbH Flughafengebühren, die nicht kostendeckend sind. Die neue Entgeltordnung von 2006 heilt dies nicht, denn sie hält aufgrund der Tarifgestaltung die Begünstigung von RyanAir fest. Die SGF hat die Größenordnung der gewährten Beihilfen auf 10 Millionen Euro geschätzt. 2. Zwischen der Flughafen Lübeck GmbH und der Hansestadt Lübeck besteht seit 1978 ein Verlustübernahmenvertrag. Lübeck hat hier innerhalb der letzten 10 Jahre etwa 20 Millionen Euro an den Flughafen gezahlt. Hinzu kommt beispielsweise, dass die von Lübeck verlangte Pacht für das Flughafengelände zu gering gewesen ist. 3. Für eine Reihe von Infrastrukturmaßnahmen hat der Flughafen Förderungen vom Land erhalten, obwohl die nötigen Bedingungen nicht eingehalten wurden. Dies betrifft insbesondere die Kofinanzierung für das Instrumentenlandesystem der Stufe II. Die Förderung wurde unzulässigerweise auch für Reparaturarbeiten an der Start- und Landebahn verwendet und im Übrigen fehlt es an einer ordentlichen Genehmigung, nämlich einem Planfeststellungsbeschluss, für die Errichtung des Systems. Die Beihilfe sollte ursprünglich etwa 5 Millionen Euro betragen. 4. Die SGF hat auch den zwischen der Stadt Lübeck und dem Investor Infratil geschlossene Vertrag ("Beteiligungsvertrag") als beihilferechtswidrig angegriffen. Aus der Entscheidung der Kommission ergibt sich, dass der Vertrag insbesondere eine Klausel enthalten muss, wonach Lübeck bis zum Jahre 2009 noch die laufenden Verluste für den Flughafen übernimmt. Eine solche Klausel wäre europarechtlich als "Beihilfe" zu werten. Der Vertrag hätte deshalb der Kommission vor Abschluss gemeldet ("notifiziert") werden müssen, was aber nicht geschehen ist. Sollten in dem nun eingeleiteten Prüfungsverfahren die Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt werden können, dann müssen die als rechtswidrig festgestellten Beihilfen rückwirkend für 10 Jahre zurückgezahlt werden. Dies würde die gesamten Beihilfen, die RyanAir erhalten hat, betreffen, und den oben genannten Anteil an den laufenden Verlusten, die Lübeck in den letzten 10 Jahren übernommen hat. Die Beihilfe für das Instrumentenlandesystem dürfte nicht ausgezahlt werden bzw müsste, soweit sie schon ausgezahlt ist, zurückgezahlt werden. Was den Beteiligungsvertrag zwischen Lübeck und Infratil angeht, so hätte die Feststellung der Kommission, dass dieser Vertrag hätte notifziert werden müssen, aufgrund der (deutschen) Rechtsprechung des BGH die Folge, dass der Vertrag insgesamt nichtig ist. Nach der Rechtslage wäre der Flughafen danach niemals an Infratil verkauft worden. Mangels Kenntnis der entsprechenden Regelungen im Beteiligungsvertrag kann die SGF derzeit nicht abschätzen, wie sich im Effekt eine Rückzahlungsverpflichtung bezüglich der Betriebsverluste auswirken würde. Entweder enthält der Beteiligungsvertrag eine kompensierende Klausel; dann ist er wegen Verstoßes gegen die Notifizierungspflicht nichtig, oder er enthält eine solche Klausel nicht, dann muss im wesentlichen Infratil dieses Geld an Lübeck zahlen - es sei denn, Infratil übt ggfs. eine vertraglich vereinbarte Option auf Rücktritt vom Vertrag aus. Die Entscheidung der Kommission, auch wenn sie die Einleitung eines förmlichen Verfahrens und nicht dessen Abschluss darstellt, zeigt jedenfalls, dass das Finanzgebaren der beteiligten Stellen um den Flughafen Lübeck mit vielen Fragezeichen zu versehen ist. Die Entscheidung der Kommission enthält eine Reihe von Streichungen, weil Deutschland und die Betroffenen des Verfahrens - so ist der Gang der Dinge - geltend gemacht haben, die Bekanntgabe der ausgelassenen Zahlen verletze den Anspruch der Betroffenen auf Wahrung ihrer geschäftlichen Geheimnisse. Die SGF macht demgegenüber geltend, das es praktisch vollständig um die Verwendung öffentlicher Gelder geht und insoweit kein Anlass zur Geheimhaltung geboten ist. Die SGF fordert die beteiligten Stellen auf, Roß und Reiter zu nennen. Insbesondere fordert sie, eine vollständige Fassung der Entscheidung der Kommission zu veröffentlichen und ebenso, die von der Kommission angegriffenen Verträge (Vereinbarung zwischen Flughafen und RyanAir, Verlustübernahmevertrag mit Lübeck, Beteiligungsvertrag, Pachtvertrag) der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die SGF fordert, dass im Falle einer entsprechenden Entscheidung der Kommission die illegal gezahlten Mittel unverzüglich zurückgefordert werden und der dem Steuerzahler entstandene Schaden dadurch möglichst verringert wird. | ||
| (27.11.2007, Dr. Wilhelm Mecklenburg, Dr. Matthias Klinger) |
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Flughafen Lübeck-Blankensee - Kompromißbereitschaft zugunsten von Mensch, Natur und Umwelt? | |
| Die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm (SGF) begrüßt es ausdrücklich, daß mit dem Inkrafttreten des Winterflugplanes am Flughafen Lübeck vielen Forderungen aus Politik, von Parteien, Umweltschützern und Anwohnern zumindest teilweise entsprochen wird. Mit der Reduzierung der Anzahl der Flüge zwischen 22 und 6 Uhr wird zwar die Forderung nach einem Nachtflugverbot (geäußert von Lübecker SPD und einer Mehrheit der Lübecker Bürger) noch nicht vollständig erfüllt, dem Wunsch der Lübecker CDU nach Lärmvermeidung und -minderung wird aber entsprochen. Ebenfalls entsprochen wird der Forderung des ehemaligen Verkehrsministers Dr. Bernd Rohwer nach Minderung der NOx-Emissionen, die nach seiner Ansicht zwingend erforderlich ist, um die Gesundheit der Menschen zu schützen. Und nicht zuletzt leistet der Flughafen mit seiner Minderung der Flugbewegungen um ca. 25% einen klaren Beitrag zum Klimaschutz, wie er von Kanzlerin Merkel, Umweltminister Gabriel und auch dem Lübecker Umweltsenator Thorsten Geißler eingefordert wird . Dieses ist besonders beachtlich vor dem Hintergrund, daß sich die Luftverkehrswirtschaft bisher allen Anstrengungen zum Klimaschutz erfolgreich widersetzt und ihre CO2-Emissionen allein in der EU im Zeitraum von 1990 bis 2003 um mehr als 70% gesteigert hat, während z.B. der Bürger allenthalben zum Einsatz von Energiesparlampen, zum Umsteigen auf Bus bzw. Bahn sowie zur Isolierung seines Hauses aufgefordert wird. Zu denken geben sollte hierbei insbesondere folgende Überlegung: Um eine Tonne klimaschädliches CO2 zu erzeugen, muß man entweder 2346 Euro (6900 km Mittelklasseauto; 145 g CO2 /km, 34 Ct Kosten pro km), 684 Euro (Bezug von 3424 kWh Strom durch E.ON Hanse), oder gerade mal 12 Euro ausgeben (mit Ryanair nach Barcelona und retour; Tickets inklusive aller Steuern und Gebühren)! Da materieller Wohlstand und verfügbares Geld bisher die einzig wirksame Begrenzung bei der Emission von Treibhausgasen darstellen, muß nach Ansicht der SGF diese drastische Schieflage (1:200) bezüglich des Klimaschadenpotenzials verschiedener Geldausgaben schnellstmöglich korrigiert werden! Die SGF freut sich darauf, den Lübecker Flughafen auch in Zukunft auf seinem Weg zu einem umwelt-, klima- und anwohnerfreundlichen Unternehmen zu begleiten. | ||
| (2.11.2007, Dr. Matthias Klinger) |
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Presseerklärung der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Lübeck und Umgebung e.v. | |
| Die Klägergemeinschaft der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm hat bei einer Zusammenkunft am 10.07.07 ihre Sprecher mit dem eindeutigen Votum beauftragt, trotz Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.1.2005 diesen Beschluß im Hauptverfahren weiterhin zu beklagen. Die gemeinsame Klage sollte eine Startbahnverlängerung über 2000 m hinaus verhindern sowie ein verbindliches Nachtflugverbot einfordern; beide Ziele der Klägergemeinschaft wurden bisher nicht erreicht. Weiterhin begrüßt die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm die Entscheidung der Europäischen Kommission, ein Ermittlungsverfahren zur Überprüfung verschiedener Finanzierungspraktiken im Zusammenhang mit der Flughafen Lübeck GmbH einzuleiten. Die SGF stellt fest, dass sie seit Jahren politische Entscheidungsträger sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene über ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Finanzierungspraktiken unterrichtet hat. Die SGF bedauert, dass diese Zweifel nicht von den angesprochenen, eigentlich zuständigen Stellen ausgeräumt wurden, sondern alles getan wurde, um eine Aufklärung zu umgehen. Wenn die Europäische Kommission diese Finanzierungspraktiken nun zum Anlass nimmt, für entsprechende Klarheit zu sorgen, ist dies ein Prozess, der von allen rechtsstaatlichen Bürgern begrüßt werden sollte. Sollten die Zweifel der SGF durch die Europäische Kommission bestätigt und dadurch ein Rückfluß von Finanzen ermöglicht werden, so dürfte dies eine willkommene Entlastung des kommunalen Haushaltes bedeuten. | ||
| (16.07.2007, Der Vorstand der SGF) |
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Pressemitteilung zur Teilrücknahme des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.1.2005 | |
| Die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm (SGF) begrüßt die teilweise Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.1.2005 zum Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee durch die Planfeststellungsbehörde und stellt fest, daß mit dieser Rücknahme der gemeinschaftlichen Klage betroffener Anwohner gegen den Beschluß zumindest in begrenztem Rahmen entsprochen wurde. Die Rücknahme des PFB schafft jedoch nicht, wie von Seiten des Flughafens behauptet, Klarheit, sondern ist das mit zwei Jahren Verspätung erfolgende Eingeständnis der Behörde, einen, wie das Oberverwaltungsgericht Schleswig festgestellt hat, mit schweren Mängeln behafteten und nicht reparablen Beschluß vorgelegt zu haben. Klarheit wird insbesondere zu folgenden Problemen nicht hergestellt: 1. Wieso ist der Erhalt der Startbahnverlängerung R für den weiteren Betrieb so wichtig? Ryanair hatte 2002 eidesstattlich erklärt, mit 1802 m Start- und Landebahn auszukommen. 2. Wieso sind 4,2 Mio. EURO Fördermittel für den Ausbau des Instrumentenlandesystems geflossen, trotz Bestehens eines gerichtlichen Baustopps für diese Maßnahme? 3. Wieso werden wesentliche Teile und Anlagen des Flughafens (u.a. befestigtes Vorfeld und Abfertigungshalle) weiterhin genutzt, ohne daß für diese Anlagen die rechtlich notwendige Planfeststellung vorliegt? 4. Wieso existiert für den Flughafen nach wie vor kein Nachtflugverbot, obwohl ein solches von einer Mehrheit selbst der nicht direkt betroffenen Bevölkerung gefordert wird? Ein Nachtflugverbot würde ein ernsthaftes Zeichen von Seiten des Flughafens setzen, mit den Anwohnern eine einvernehmlich gestaltete Zukunft anzustreben. Die Behauptung, „wir fangen wieder bei Null an“, trifft also ausschließlich auf die Bemühungen des Flughafens zu, die seit Jahren unrechtmäßig produzierten Lärm- und Schadstoffemissionen nachträglich auf eine legale Basis zu stellen. Die unverminderte Weiterführung des Flugbetriebes trotz Rücknahme des Beschlusses macht deutlich, welcher Stellenwert der Rechtsstaatlichkeit in unserem Land von Seiten des Flughafens zugemessen wird. | ||
| (21.06.2007, Dr. Matthias Klinger) |
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Problembewältigung auf “Lübsche“ Art | |
| Wie hilflos und genervt müssen die Verantwortlichen -Flughafen oder Hansestadt- sein, dass Sie durch ein Schild „Betreten verboten der Eigentümer“ den Zugang zu den Einleitstellen der Abwässer des Flughafens in den Blankensee verbieten. Glauben die Verantwortlichen wirklich, sich so Ihrer Probleme und Verantwortung, die von Mitgliedern der Schutzgemeinschaft immer wieder auf- und angezeigt wurden, entledigen zu können? Ein weiteres Beispiel zeigt sich in der Einberufung eines Mediationskreises. Von den Verantwortlichen als Instrument zur Lösung der strittigen Probleme rund um den Flughafen gepriesen, ist die SGF, die die Interessen von 450 Mitgliedern vertritt und viele Probleme aufgezeigt hat, in dieser Runde nicht erwünscht. Glaubt man auch hier, Probleme ohne den Störenfried SGF lösen zu können? | ||
| (28.02.2007, Gerhard Haase) |
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Wieder eine Maschine wegen Nebel nach Hamburg umgeleitet! | |
| Was will uns Herr Seidenstücker mit seinem Hilfeschrei wegen ausgefallener Flüge durch fehlende Fluglotsen oder die Landung verhindernden Nebel sagen? Er hat es schwer, Direktor eines Flughafens zu sein, der hauptsächlich von nur einer Fluggesellschaft genutzt wird. Durch langfristige Verträge an nicht kostendeckende Landegebühren gebunden, benötigt er allein mehr als 100 Landungen von vollbesetzten Ryan-Air-Maschinen pro Monat, nur um die Fluglotsen bezahlen zu können. Da bleibt dann nicht mehr viel Geld übrig, um als die "Jobmaschine" für Lübeck zu wirken. So versprachen es ja die Flughafen-Lobbyisten. Auch die Grönauer bekommen ihr Fett weg: Sie sind ja mit schuldig, wenn Flugzeuge wegen schlechten Wetters Warteschleifen fliegen müssen, haben sie doch zusammen mit anderen den Ausbau des Landesystems von CAT I zu CAT II verhindert. Dabei sollte der Flughafen doch froh sein, denn eingesparte l0 Mill. Euro Baukosten - so die Angabe des Flughafens - bedeuten, wenn man diesen Betrag selbst aufbringt, ca. 1 Mill. Euro Tilgung- und Zinsersparnis. Da sind die wegen der jährlich ca. l0 umgeleiteten Billigflieger entgangenen Landegebühren die reinsten "Peanuts". Bei den nicht kostendeckenden Landegebühren erhöht doch jedes landende Flugzeug den Verlust, welchen Herr Seidenstücker nach Wellington (Neuseeland) melden muß. Aber einen Vorteil hat die beklagte Misere: Man hat endlich eine Begründung, wenn man nach Neujahr erklären muß, warum man nicht die für 2006 versprochenen 2 Mill. Passagiere (LN vom 15.4.2005), ja nicht mal so viele Passagiere wie 2005, abgefertigt hat. Hiobsbotschaften muß man langfristig vorbereiten! | ||
| (12.01.2007, Horst Conrad, Groß Grönau) |
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Die Hansestadt Hamburg hat das Recht zwar nicht gebeugt, aber sie hat es eigens für Airbus geändert. (Spiegel 40/2006) | |
| Die Hansestadt Lübeck und das Land Schleswig-Holstein haben in dieser Beziehung von Hamburg gelernt. Viel diskutiert und polemisiert wurde über das Thema "unter Schutz Stellung" der Grönauer Heide einschließlich der Niederungen des Blankensee als FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Gebiet und Europäisches Vogelschutzgebiet einschließlich der entsprechenden Meldung nach Brüssel. Schaut man sich das am 17. August 2006 von Umweltminister Dr. Christian von Boetticher hierzu erlassene Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein jedoch genauer an, so ergibt sich folgende unglaubliche Feststellung: Den Paragraphen Erhaltungsziele, Geltungsbereich und Verbote folgend, scheint es kaum vorstellbar, wie man bestimmte, geplante Baumaßnahmen am Flughafen in dieser Region durchführen will. Doch weit gefehlt! Denn in den Paragraphen "Zulässige Handlungen bzw. Ausnahmen und Befreiungen" erfährt man, daß die "Untere Naturschutzbehörde" der Hansestadt Lübeck für Ausnahmen zuständig ist und auf Antrag Ausnahmen zulassen darf. Wenn man nun bedenkt, daß diese Behörde dem Bürgermeister untersteht und die Hansestadt Lübeck wohlweislich immer noch mit 10% an der Flughafen GmbH beteiligt ist und somit natürlich ein gesteigertes Interesse am Ausbau des Flughafens hat, so erübrigt sich jeglicher Kommentar. Wieviel Verlogenheit muß unsere Demokratie noch ertragen? | ||
| (11.10.2006, Gerhard Haase) |
